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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 873637 | ||
Datum | 21.11.2021 14:24 MSG-Nr: [ 873637 ] | 3480 x gelesen | ||
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Wo findet man denn eigentlich eine Definition was geometrieche Sichtbarkeit in Bezug auf Kennleuchten für Blinklicht bedeutet? In der ECE 48 sind ja alle Scheinwerfer und Leuchten an KFZ benannt und wie und wohin die so leuchten sollen und dürfen, aber die Rundumkennleuchten fand ich nicht beim Durchblättern. In der ECE-R 65 also den Zulassungsvorschriften für Kennleuchten steht der Begriff gar nicht drin. In der Stvzo auch nur an der zitierten Stelle. Sind das 360 Grad und welche Winkel horizontal und vertikal? Da sich der Begriff ja scheinbar auf die ECE 48 bezieht sollte das ja auch irgendwo definiert sein. Wenn die Zulassungsstellen schon mit den Begriff "je ein Paar" solche Wortdeutungsschwierigkeiten haben, wie ist dann geometrische Sichtbarkeit auszulegen? Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sven R. [21.11.21 14:26] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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