Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge |
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 873638 |
Datum | 21.11.2021 15:21 MSG-Nr: [ 873638 ] | 3699 x gelesen |
Infos: | 01.02.19 BaWü - MINISTERIUM FÜR VERKEHR: Überzähliger und unvorschriftsmäßiger Anbau von Sondersignalanlagen an Einsatzfahrzeugen der BOS-Organisationen ..
|
Geschrieben von Ulrich C.das ist falsch...
Text aus § 52 StVZO:
"(3) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:"
Das bedeutet nichts anderes, als dass jedes Fahrzeug ohne Heckaufbau nur eine (!) RKL haben darf
Das bedeutet es nicht. Befindet sich auf dem Dach eine Leiter, oder beispielsweise ein Strauß aus 4 Hörnern, dann ist die geometrische Sichtbarkeit zumindest recht häufig ebenfalls nicht gegeben.
Auf einem glatten Dach allerdings, da darfst Du in der Tat nur noch eine RKL haben.
Angesichts der Tatsache, daß Du mittlerweile RKL mit zwei übereinanderliegenden, redundant ausgeführten LED-Ringen kaufen kannst, finde ich das völlig okay. Spart Montagekosten, kostet weniger als zwei einzelne, und kann mit heutiger Technik beliebig hell ausgeführt werden.
Richtig ist: Auf einem Fahrzeug ohne Heckaufbau wirst Du nur noch maximal zwei RKL haben können.
Geschrieben von Ulrich C."Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten"
Aha, also ENTWEDER Frontblitzleuchten, ODER solche zur Warnung nach hinten, - BEIDES ist aber unzulässig!
Nein. Die Stellung des "oder" in diesem Satz sagt uns, daß es sich auf "Hauptabstrahlrichtung vorne/hinten" bezieht. Du kannst vorn und hinten je ein Paar haben, aber Du darfst nicht hinten auf's Dach zusätzliche Blaulichtbalken montieren mit dem augenzwinkernden Hinweis, das sei eine Warnleuchte mit Hauptabstrahlrichtung nach vorn und hinten, und damit die Dir soeben geklaute zweite oder dritte RKL ersetzen.
Nach meiner Auffassung ist das Ganze gegen die grenzenlose und teure Kreativität einiger Hersteller bei der Blaulichtgestaltung gerichtet.
Hans-Joachim
Unser Kadett-Testwagen war kein besonders schnelles Exemplar, er erreichte ziemlich genau die Werksangaben, die von im Ausland gemessenen Wagen dieses Typs erheblich übertroffen wurden. Aber sein Temperament war (mit 3.000 km auf dem Zähler) bereits so erfreulich, dass wir uns stets wohlgefühlt haben und niemals weder beim Oberholen noch an Steigungen, auch mit vollbesetztem Wagen einen Mangel an Leistung empfanden. (Auto Motor Sport testet den Opel Kadett A mit 40 PS)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|