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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 873642 | ||
Datum | 21.11.2021 16:28 MSG-Nr: [ 873642 ] | 3269 x gelesen | ||
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Ne eben nicht. Mir geht es um die Begriffsdefinition auf den sich der Satz im §52 StVZO bezieht nicht das was Hersteller von Kennleuchten gefiltert dazu sagen. Irgendwo war mal ein Meter als Mindestabstand HTB zur RKL genannt. Woher kommt das? Warum ist das ein Meter? Was ist daran geometrische Sichtbarkeit und welche Werte sind einzuhalten? Also Abstände zum Fahrzeug zur Außenkante des Fahrzeugs wie ist das definiert und wo ist die Rechtsquelle? Sollte das nirgendwo näher definiert sein kann man auch geometrische Sichtbarkeit im 50cm Abstand in 30cm Höhe aus der Waagerechten von der Außenkante 360 Grad ums Fahrzeug als geometrische Sichtbarkeit fordern. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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