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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 873650 | ||
Datum | 21.11.2021 17:07 MSG-Nr: [ 873650 ] | 3282 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hans-Joachim Z. Auf einem glatten Dach allerdings, da darfst Du in der Tat nur noch eine RKL haben. Auch das nicht. Je nach Höhe des Fahrzeugs und Fläche des Dachs müsstest du die einzelne Kennleuchte auf einen ziemlich hohen Sockel stellen. Ganz im Gegenteil erreicht man zum Beispiel bei Kastenwagen mit langem Radstand und hohem oder nur mittelhohem Dach schon mit einem einzelnen Balken (vorne bzw. in Höhe der B-Säulen montiert) u.U. nicht die notwendigen 270 Grad Sichtbarkeit. | ||||
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