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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Karlsdorf-Neuthard / Baden-Württemberg | 873656 | ||
Datum | 21.11.2021 17:47 MSG-Nr: [ 873656 ] | 3593 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Henning K."Satz 2 erlaubt (wie bisher) zusätzlich zu den für de Rundumwirkung benötigten Leuchten nach Satz 1 gerichtete Warnleuchten an Front und/oder Heck." Je steht für jeweils und somit ist ein Paar für die entsprechende Richtung zulässig, eines welches die Hauptabstrahlrichtung nach vorne hat und ein weiteres Paar welches die Hauptstahlabrichtung nach hinten hat. Das oder bezieht sich auf die Hauptabstahlrichtung des jeweiligen Paares und nicht darauf ob jeweils ein Paar für vorne und für hinten verbaut werden darf. Wenn dem nicht zu wäre dürfte der Satz nicht mit "Je ein Paar Warnleuchten" beginnen. Alternativ darf man auch nur ein einziges Paar am Fahrzeug verbauen, welches entweder nach vorne oder nach hinten strahlt. ;-) | ||||
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