Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 873673 |
Datum | 22.11.2021 18:24 MSG-Nr: [ 873673 ] | 2927 x gelesen |
Infos: | 01.02.19 BaWü - MINISTERIUM FÜR VERKEHR: Überzähliger und unvorschriftsmäßiger Anbau von Sondersignalanlagen an Einsatzfahrzeugen der BOS-Organisationen ..
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1. Landesverband
2. Leistungsverzeichnis
1. Landesverband
2. Leistungsverzeichnis
Geschrieben von Markus G.Ich bestelle ein rotes Etwas auf vier oder mehr Rädern.
Dann kommt ein blaues Lichtblitzdingsdrehteil drauf und gut ist.
Wenn du deine Ausschreibung so formulierst, dann werden schon die wirtschaftlichen Interessen des Herstellers dafür sorgen, dass das gelieferte Fahrzeug StVZO-konform ist. Dann hast du vermutlich vorne mittig eine Rundumleuchte, und je nach Fahrzuggröße hinten eine weitere. Halogen-Drehspiegeloptik, vermutlich. Wenn es nicht für den Hersteller wirtschaftlicher ist, teurere Leuchten aus dem Regal zu nehmen als billigere Leuchten extra zu bestellen ;-)
Geschrieben von Markus G.Wenn die Karre dann daheim ist, kommt der Fräser und schon ist der Blitzer im Kühlergrill.
Nicht jeder will am nagelneuen Auto gleich irgendwas rumfräsen. Zumal das mit der Elektrik jetzt ja auch nicht mehr so einfach ist wie noch vor 31 Jahren, und wer will schon seine Gewärleistungsansprüche riskieren?!
Deswegen schreibst du ja in dein LV sowas wie "sechs Frontblitzleuchten, im Kühlergrill in V-Form angeordnet, Blitzmuster **********". Und weil du das vor anderthalb Jahren so in das LV deiner Ausschreibung geschrieben hast besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Hersteller das jetzt auch so einbaut. Dann wird es aber nichts mit:
Geschrieben von Markus G.Ich habe eine entsprechende Abnahme und alle freuen sich.
Das ist ja das, was UC meinte.
Wenn dein Hersteller gut ist, hat er dir schon bei der ersten Rohbaubesprechung Anfang des Jahres gesagt "also das mit den Frontblitzern, da wird sich die Rechtslage ändern. Wenn wir das so einbauen wie es in der Ausschreibung steht, dann bekommen wir das möglicherweise nicht abgenommen wenn das Auto fertig ist!".
Geschrieben von Markus G.Ob das dann Konform ist, wäre mir in meiner Welt, sowas von komplett egal.
Ja, die Praxis sieht oft ganz anders aus als die Theorie. Gelbe Blinkleuchten z.B. dürfen ja "schon immer" nur in der Anzahl verbaut werden, die für die geometrische Sichtbarkeit erforderlich sind. Und auch schon immer nur als Rundumleuchten, gerichtete gelbe Warnleuchten im Sinne des §52 sind und waren immer schon verboten.
Das bedeutet schlichtweg, dass unsere Autos mehr blaues Licht haben dürfen als der hier gelbes Licht haben darf.
Aber auch der hier fährt in der Praxis völlig unbehelligt herum.
Von daher ist her wohl keine all zu große Aufregung notwendig, stimmt ;-)
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