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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 874853 | ||
Datum | 31.01.2022 13:40 MSG-Nr: [ 874853 ] | 2237 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven R. Das dürfte die Abrüstpanik etwas bremsen: Nö tut sie nicht. Denn viele Fahrzeuge hätten eigentlich so wie sie rumfahren gar nicht zugelassen werden dürfen. Nach der StVZO hätten immer nur Blaulichter oder Warnleuchten für die geometrische Sichtbarkeit angebracht werden dürfen. Zusätzlich Warnleuchten je ein Paar nach vorne oder nach hinten. Also sind zB grundsätzlich 4 Frontblitzer verboten. Die waren damals schon verboten und unterliegen somit den Übergangsbestimmungen. | ||||
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