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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 874856 | ||
Datum | 31.01.2022 14:36 MSG-Nr: [ 874856 ] | 1917 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Alexander H. Nach der StVZO hätten immer nur Blaulichter oder Warnleuchten für die geometrische Sichtbarkeit angebracht werden dürfen. Aus der StVZO heraus: Nein, in der alten Fassung von § 52 stand bei Blau: " mit einer oder mehreren Kennleuchten" ohne nähere Bestimmung der Menge oder einer anderen Begrenzung. Geschrieben von Alexander H. Zusätzlich Warnleuchten je ein Paar nach vorne oder nach hinten. Auch hier: Nein, in der alten Fassung stand nur "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung", auch hier ohne nähere Bestimmung der Menge oder einer anderen Begrenzung. Gruß Gerhard | ||||
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