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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren - war: Deutschland war präzise gewarnt die Menschen aber nicht | 335 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 874999 | ||
Datum | 07.02.2022 22:38 MSG-Nr: [ 874999 ] | 9909 x gelesen | ||
Etwas anders vielleicht. Für mich klingt das aber noch zu sehr nach einer Evakuierungsempfehlung, nicht nach einer Anordnung. Diese müsste beinhalten "raus/weg... bis Uhrzeit X, dann notfalls mit Zwang". Ansonsten kann man sich diese Unterscheidung, die das LBKG dazu trifft, auch sparen. Und dieser Zwang, wie hätte der bewerkstelligt werden sollen? Mit welchem Personaleinsatz? Vielleicht hätte deine Formulierung ein paar Leute mehr angesprochen. Die, die sich auf Brücken mit Schuhen im Wasser noch nicht von Einsatzkräften überzeugen ließen, dass das ein beschissener Aufenthaltsort ist, erreichst du aber auch mit sowas nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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