Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Straßen zuparken mit Einsatz-Fahrzeugen | 19 Beiträge |
Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 875907 |
Datum | 01.04.2022 14:38 MSG-Nr: [ 875907 ] | 2026 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Mit dem §34 StGB (rechtfertigender Notstand) bekommt man fast alles gut geredet.
Und wer sagt, das das HLF in dem Zeitpunkt nicht wichtiger ist, wie das DLF?
Sorry, aber wenn ein Haus brennt, und vermutlich noch Personen eingeschlossen sind, dann sind andere Dinge, wie Anwohner müssen mal 100 m laufen, irrelevant.
Sogar RTWs versperren die Straßen bei weniger dramatischen Notfällen.
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