Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Straßen zuparken mit Einsatz-Fahrzeugen | 19 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 875918 |
Datum | 01.04.2022 16:01 MSG-Nr: [ 875918 ] | 1858 x gelesen |
Löschzug:
Taktische Einheit der Feuerwehr. (siehe FwDV3, früher auch FwDV 5)
Geschrieben von Oliver S.und in § 39 steht, dass auch das Recht auf Freiheit der Person eingeschränkt werden kann.
Greift die Fragestellung überhaupt?
Die Anwohner können hingehen wo sie wollen, entgegen zB einer Vollsperrung auf der BAB oder dem "Bleiben Sie in der Wohnung" dürfen sie hier einfach so weggehen.
Und nebenher;
Eine Situation wie sie wohl bei den meisten Einsätzen in der "Innenstadt" vorkommt, denn das der LZ Parkplätze versperrt oder eine Ein-/Ausfahrt blockiert ist da doch eher normal.
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark
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Geändert von Thomas M. [01.04.22 16:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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