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Thema | Dorf ersteigert eigenes Feuerwehrauto - und erhitzt damit die Gemüter | 27 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 877206 | ||
Datum | 24.06.2022 08:11 MSG-Nr: [ 877206 ] | 1660 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias H. Was mir nur neu wäre ist, dass keine Kennzeichen = Zulassung notwendig ist und kein TÜV. Gibt es dazu eine Grundlage? Damit wir dies ggf. selbst anwenden k Steht in der STVZO. Bekommst dafür ein Folgekennzeichen und bist über das Zugfahrzeug versichert (wie die Anhänger vom Bauern, haben auch das selbe Kennzeichen wie der Trecker). Heinrich | ||||
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