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Thema | Dorf ersteigert eigenes Feuerwehrauto - und erhitzt damit die Gemüter | 27 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877235 | ||
Datum | 26.06.2022 16:56 MSG-Nr: [ 877235 ] | 861 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. FZV §3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. g: Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sind zulassungsfrei. Aber bitte beachten: Damit darf der Anhänger auch nur für Einsatzzwecke der Feuerwehr genutzt werden. Bei reinen Transportanhängern wird das schnell problematisch, wenn man damit alle möglichen Dinge transportiert. Bei einem Pulverlöschanhänger, Wasserwerfer, Schaumanhänger, Schlauchanhänger alles kein Problem. Bei einem normalen Pritsche/Plane Anhänger würde ich bei Feuerwehrs auf Zulassungsfreiheit verzichten. Gruß, Michael | ||||
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