| Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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| Thema | Tragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm | 26 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878322 |
| Datum | 15.08.2022 21:55 MSG-Nr: [ 878322 ] | 769 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Martin S.Dann würde es aber bedeuten, dass ein Anhänger im FW-Dienst ohne Zulassung locker an einem LF hängen kann (ergo auch 80 kmh fährt), während ein Anhänger der seine ordnungsgemäße Anmeldung hinter sich hat und Steuern zahlt, das nicht mehr aushält ;-)
Genau das ist ja nicht so.
Wenn der Prüfer in sein §21-Gutachten "25 km/h" schreibt, dann gilt das sowohl für den zugelassenen Anhänger mit eigenem Kennzeichen als auch für den nicht zugelassenen Anhänger mit Folgekennzeichen. Denn ohne Betriebserlaubnis darf der Anhänger auch nicht am LF mitgeführt werden!
Geschrieben von Martin S.Bild klappt irgendwie nicht, daher mal Typenschild abgetippt:
Also keine ABE-Nummer, schade...
Verträgt denn dein Zugfahrzeug überhaupt ungebremste 1.000 kg?
BTW: die DIN 14520 in der Fassung von 1957 kann man beim Beuth-Verlag für 32 Euro als .pdf kaufen. Oder für 10 Euro bis zu 20 Minuten lang reinschauen.
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