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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Tragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm | 26 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Strass / Bayern | 878326 | ||
Datum | 15.08.2022 23:28 MSG-Nr: [ 878326 ] | 713 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Henning K.--- Wenn der Prüfer in sein §21-Gutachten "25 km/h" schreibt, dann gilt das sowohl für den zugelassenen Anhänger mit eigenem Kennzeichen als auch für den nicht zugelassenen Anhänger mit Folgekennzeichen. Denn ohne Betriebserlaubnis darf der Anhänger auch nicht am LF mitgeführt werden! Eben darum gings mir in dem Gedankenspiel. Privat alles richtig und nachvollziehbar. Entspr. Anhänger im "Feuerwehrdienst" und frühes Baujahr aber wahrscheinlich pragmatisch behandelt, - ohne Begrenzung... Geschrieben von ---Henning K.--- die DIN 14520 in der Fassung von 1957 kann man beim Beuth-Verlag für 32 Euro als .pdf kaufen. Oder für 10 Euro bis zu 20 Minuten lang reinschauen. Ist bereits geklärt. | ||||
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