Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Fähigkeitsmanagement | 38 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 879270 |
Datum | 06.10.2022 08:09 MSG-Nr: [ 879270 ] | 1150 x gelesen |
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Geschrieben von Thomas E. Will man nicht wirklich haben. Und vermutlich (u.a.) deshalb will man in dem Fähigkeitskatalog auch folgendes haben: "Grundsätzliche Anmerkung (zu 4.3 Löschwasserunterstützungsfähigkeiten): Die notwendige Löschwasserpufferung muss bspw. durch ein Modul Löschwasserentnahme und befüllstation sichergestellt werden.
1x ELW 1 od. KdoW, geländefähig
2x LF 20 KatS (oder vgl.)
1x MTW
1/4/14//19 (max. Einsatzstärke erweiterter Zug)"
Das erscheint vielleicht auf den ersten Blick für Löschwasserentnahme und Übergabepunkt schon recht viel an Personal, versetzt einen aber dadurch in die Lage, am Übergabepunkt, selbst wenn drumherum viel schiefläuft und Feuer zu Besuch kommt, noch ein LF KatS o.ä. mit mind. Staffel rumstehen zu haben, was praktisch dann nix anderes mehr zu tun hat als dem Wasser beim Fließen zuzuschauen.
Du sprichst in deinem Einsatzbeispiel von Staffel-TLF und GW-Wald, das sind in dem Katalog aber mal eben 3-4 Fähigkeiten mit 3-4 (erweiterten) Zügen. Think Big ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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