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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Radfahrerin bei Unfall mit Lastwagen lebensgefährlich verletzt | 127 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 879894 | ||
Datum | 04.11.2022 14:49 MSG-Nr: [ 879894 ] | 2623 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Wenn du einen Unfall verursachst, der Unfallgegner wegen einem Armbruch operiert werden muss und er verstirbt bei der Operation wegen irgendwelchen Komplikationen bist du auch auf einmal wegen fahrlässiger Tötung dran. Soweit richtig. Aber mit dem eventuellen Folgeunfall im Stau hinter Dir, der durch Deinen Unfall entstanden ist, hast Du nichts mehr zu tun. Das gilt auch für Einsatzfahrzeuge, die durch den durch Dich verursachten Stau, zu einer anderen Einsatzstelle müssen. Da bist Du nicht wegen Behinderung dran. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Andreas K. [04.11.22 14:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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