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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Radfahrerin bei Unfall mit Lastwagen lebensgefährlich verletzt | 127 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880021 | ||
Datum | 08.11.2022 13:17 MSG-Nr: [ 880021 ] | 1852 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Also werden die Straßenbaulastträger, die Baustellen einrichten (lassen), nach den klassischen LKW-Auffahrgeschichten am Stauende regelmäßig zur Verantwortung gezogen? Weil das wäre doch auch Kellerbrand -> 23.OG, nur halt quer? Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Wenn im Keller jemand Feuer legt, ist das wohl eine Straftat und der Todesfall im 23. OG eine direkte Folge von dieser Straftat. Das einrichten einer genehmigten Baustelle ist sicherlich keine Straftat. Der Erbauer einer Kurve in einer Straße ist auch nicht dafür verantwortlich, wenn einer durch geradeausfahren einen Unfall baut. Gruß, Michael | ||||
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