Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 880785 |
Datum | 15.12.2022 11:51 MSG-Nr: [ 880785 ] | 2181 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Jürgen M.So wird es möglich sein, Einsatzmittel vorübergehend anders zu besetzen als in der Vergangenheit. Eine solche Ausnahme darf allerdings nur befristet vorgenommen werden und bedarf einer Begründung.
Auf dem NEF darf jetzt auch ein RS fahren. In Bayern normal, in Berlin zeitlich befristete Notstandsmaßnahme.
Sehe ich jetzt kein Problem darin, ich wüsste nicht wozu man am NEF eine dreijährige Ausbildung benötigt. Man ist überwiegend Fahrer, Funker und Medikamentenaufzieher.
Viele Grüße
Adrian
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