Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 880808 |
Datum | 15.12.2022 18:21 MSG-Nr: [ 880808 ] | 1984 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Hallo zusammen,
Geschrieben von Adrian R.Sehe ich jetzt kein Problem darin, ich wüsste nicht wozu man am NEF eine dreijährige Ausbildung benötigt. Man ist überwiegend Fahrer, Funker und Medikamentenaufzieher.
Stimmt, aber bei der immer größeren Anzahl an Freelancer als Notarzt, die außer Medizin (und hoffentlich jedenfalls die einigermaßen Richtig) nichts machen, sollte der NEF-Fahrer auch die Kliniklandschaft und Rettungsdiensbereiche kennen um Entscheidungen richtig zu treffen,wohin mit dem Patient. Das Rückrad und Durchsetzungsvermögen haben um die Patienten dort unterzubringen und vieles mehr.
Ein erfahrener RS kann das bestimmt auch, aber die sind halt auch Mangelware.
Und frische NFS kämpfen mit solchen Herausforderungen dann bestimmt auch manchmal.
Es mögen nur 5% der Fahrten sein, aber bei denen rettet es vielleicht Leben .
Viele Grüße
Lars
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