Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen | 880814 |
Datum | 15.12.2022 19:37 MSG-Nr: [ 880814 ] | 2032 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Das ist so nicht ganz korrekt.
Träger des Rettungsdienstes (zumindest in Hessen) sind die Landkreise , sowie die kreisfreien Städte.
Betrachten wir nur die Städte mit Berufsfeuerwehr, wird diese Aufgabe öfter von einer Berufsfeuerwehr durchgeführt.
Die Erfüllungspflicht liegt jedoch nach wie vor bei der kreisfreien Stadt.
Sind die Leistungserbringer nun ausverkauft, muss sich die Stadt etwas einfallen lassen.
Und da bei der örtlichen Berufsfeuerwehr (höchstwahrscheinlich) mehr rettungsdienstliche Kompetenz vorhanden ist als beim Bauhof,
bedient man sich zur Erfüllung dieser Aufgabe (RD) eben dort, wo sowieso schon Blauchlichtautos rumstehen.
Und Tata! die Feuerwehr springt als First-Responder in die Bresche.
...sogar dann, wenn sie gar keinen RTW besetzt.
(Kann einem auch bei der FF passieren. Hierzu gab es im Forum schon mal eine Diskussion, weil Feuerwehrs als First-Respond
bei einer Reanimation herhalten musste)
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