Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 880817 |
Datum | 15.12.2022 21:41 MSG-Nr: [ 880817 ] | 1974 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Lars B. Das Rückrad und Durchsetzungsvermögen haben um die Patienten dort unterzubringen und vieles mehr.
Ein erfahrener RS kann das bestimmt auch, aber die sind halt auch Mangelware.
Und frische NFS kämpfen mit solchen Herausforderungen dann bestimmt auch manchmal.
Es mögen nur 5% der Fahrten sein, aber bei denen rettet es vielleicht Leben .
Was du ansprichst sind organisatorische Probleme, mit denen ist ein frischer NotSan genauso überfordert wie ein frischer RettSan.
Wenn du den richtigen Fahrer hast dann klappt das, das liegt aber eher an Erfahrung und Initiative als an Ausbildung. Bei den planlosen Notärzten gilt das selbe, ein guter Fahrer bringt die schon in die richtige Spur. Andernfalls bräuchten wir nach der Logik am RTW ja auch zwei NotSan, könnte ja ein unerfahrener Kollege Hilfe brauchen.
Viele Grüße
Adrian
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