Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 880859 |
Datum | 17.12.2022 22:39 MSG-Nr: [ 880859 ] | 1838 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Stefan H.Insofern würde ich einen RS niemals mit einem NotSan gleichstellen.
Das hat hier auch keiner getan. Aber wenn es um die Frage an der Einsatzstelle geht, welche Klinik einen Stroke Unit hat, kann das der RS ebenso gut beantworten wie ein NotSan.
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