Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Bern8d O8., Filderstadt / | 880871 |
Datum | 18.12.2022 14:58 MSG-Nr: [ 880871 ] | 1724 x gelesen |
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Moin
Geschrieben von Ingo z.Es gibt auch noch den NFS des RTW. Der ist regelmäßig Ortskundig
der war gut! Das ist ein Wunschdenken vergangener Zeiten! Seit es Personalmangel gibt und dadurch die sogenannten "Freelenzer" nicht nur bei den NA sondern auch bei NFS fährst mittlerweile (wenn es sich nicht um BF`en handelt) alles und überall.......da ist der Ortskundigste "meistens" der RS/Fahrer
Gruß Ossi
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|