Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Im Notfall Amateurfunk? | 25 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 881436 |
Datum | 19.01.2023 13:15 MSG-Nr: [ 881436 ] | 1125 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Technisches Hilfswerk
Wenn man von Seite der Behörden nicht will findet sich immer etwas, auch abseits des Datenschutzes. Ich sehe auch keinen praktischen Unterschied zwischen analogem Amateur- und BOS Funk. Die Frage ist, ob überhaupt personenbezogene Daten übermittelt werden müssen, das meiste wird doch eher auf Stabsebene passieren. Es gibt ja auch noch digitale Betriebsarten die den Datenschutz auf jeden Fall gewähren (könnten).
Da ich auf beiden Seiten seit über 30 Jahren tätig bin, habe ich aber auch Verständnis für die Behörde. Eine "Unterstützung" die den Namen KAT tauglich verdient muss anders organisiert sein. Die hilfswilligen Funkamateuere müssen in eine Organisationform überführt werden die behördentauglich ist. Das heisst, es muss eine Einheit mit Rechten und Pflichten aufgestellt werden, die dann im Verwaltungsakt als KAT Organisation eingebunden wird. Ein wir könnten, aber nur wenns gerade passt, ist nachvollziehbar nicht sonderlich brauchbar. Einfacher wäre es wenn eine der etablierten Organisationen eine Untergliederung bildet in der die Funkamateuere mitarbeiten. Das THW wäre hier die erste Wahl.
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Geändert von Dirk B. [19.01.23 13:16] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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