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Thema | Änderungen an den Bootsführerscheinen - Quiz für die Gefahrenabwehr? | 9 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 F.8, Pluwig / Rheinland-Pfalz | 881863 | ||
Datum | 09.02.2023 19:21 MSG-Nr: [ 881863 ] | 1612 x gelesen | ||
Hallo, in Rheinland-Pfalz galt bisher auch die Pflicht eines Inhabers des Lehrgangs Bootsführer. Dieser wird in der Kreisausbildung geschult und dann zentral in Koblenz an der LFKA geprüft. Ich lese es aber auch das es zukünftig nicht mehr reicht einen Sportbootschein zu haben da es bei RTB und MZB ja sicherlich nicht um "für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge" handelt. Ich verstehe allerdings den §130 nicht so ganz scheinbar kann man da eine Umschreibung für festgelegte Gewässer bekommen. Diese müsste man aber sicherlich aktiv beantragen. | ||||
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