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Thema | Änderungen an den Bootsführerscheinen - Quiz für die Gefahrenabwehr? | 9 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 881879 | ||
Datum | 10.02.2023 19:23 MSG-Nr: [ 881879 ] | 1198 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas F. n Rheinland-Pfalz galt bisher auch die Pflicht eines Inhabers des Lehrgangs Bootsführer. Dieser wird in der Kreisausbildung geschult und dann zentral in Koblenz an der LFKA geprüft. entscheidend ist, ob die Lehrgänge zum Bootsführer in einem "SBF" oder in einem amtlichen Berechtigungsschein münden (den man übrigens ja in einen SBF umschreiben lassen kann). Nach der Liste stellt RLP den amtlichen Schein aus.. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Berechtigungsscheine/Berechtigungsscheine-node.html?__forceHttps=1&__forceHttps=1 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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