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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Lübeck: Cell Broadcast erstmals eingesetzt | 16 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 882171 | ||
Datum | 28.02.2023 14:36 MSG-Nr: [ 882171 ] | 1034 x gelesen | ||
Hallo, grundsätzlich hat auch CB (wie auch die Warn-Apps und auch die Regularien für Medieninformationen) drei Abstufungen: - niedrig: Gefahreninformation - mittel: amtliche Gefahrenmeldung - hoch: amtliche Gefahrendurchsage (nur dafür kann man CB am Mobiltelefon nicht abschalten) Nun kann man darüber diskutieren, ob man bei einer "Gefahreninformation" das nun über CB schicken muss. Genauso kann man dann aber auch diskutieren, was - aus Sicht des Nutzers - der Unterschied zwischen CB und Warn-App ist. Wenn man bei Letzterem feststellt: "keiner", dann stellt sich die Frage, warum man differenzieren soll (oder über welchen Warnweg die "Gefahreninfo" dann überhaupt laufen soll) ... Wir wissen auch nicht, warum genau die Behörde die zunächst etwas widersinnige Gefahreninfo "keine Gefahr" herausgegeben hat (Überlastung Notruf durch "besorgte Mitbürger" o.ä.?) ... Gruß Gerhard | ||||
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