Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 882176 |
Datum | 28.02.2023 19:15 MSG-Nr: [ 882176 ] | 1181 x gelesen |
Geschrieben von Thorsten R.Gegenfrage:
Warum hilft der Rettungsdienst sich nicht selbst und führt kleinere und mittlere Operationen direkt im RTW/NAW durch?
Spart Klinikbetten und trägt damit maximal zur Entspannung der überbelegten Kliniken und mangelnden verfügbaren Betten bei.
Ich kann nicht erkennen was diese Frage mit dem Thema zu tun hat.
Geschrieben von Thorsten R.Oder natürlich einfach mal informieren, was wessen Aufgabe ist
Habe ich ja. Und wessen Aufgebe ist der Krankentransport?
Die Feuerwehr hat die Notfallrettung.
Der Krankentransport im Land Berlin wird von den Hilfsorganisationen und den ca. 80 privaten Krankentransportunternehmen in privatrechtlicher Form durchgeführt. Zusammen führen sie jährlich zwischen 920.000 bis 950.000 Krankentransporte durch.
https://www.berlin.de/sen/inneres/sicherheit/rettungsdienst/organisation/artikel.30723.php
Auszug aus dem Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin
§ 5 Aufgabenträger, Beteiligung
(2) Der Krankentransport wird grundsätzlich von den Hilfsorganisationen und privaten Krankentransportunternehmen in privatrechtlicher Form durchgeführt. Die Berliner Feuerwehr übernimmt die Aufgaben des Krankentransports nur, wenn und soweit die in Satz 1 genannten Aufgabenträger dazu nicht bereit oder in der Lage sind.
Dieses ist z.B. der Fall, bei Infektiösen oder überschweren Patienten.
Auszug aus dem Gesetz über die Feuerwehren im Land BerlinII. Abschnitt
Aufgaben und Organisation der Berliner Feuerwehr §3 (4)
Soweit die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1, 2 und 3 ((1= Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen. 2=Rettungsdienst. 3= Vorbeugender Brandschutz.)) nicht beeinträchtigt wird, kann die Berliner Feuerwehr dem Einzelnen Hilfe und Unterstützung gewähren; dies gilt auch für Einsätze in Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.
Die Berliner Feuerwehr schafft weder die Aufgabe 1 noch die Aufgabe 2 zu erfüllen.
Also, nach dem Rettungsdienstgesetzt gehört der normale Krankentransport nicht zur Aufgebe der Feuerwehr. Nach dem Feuerwehrgesetz darf sie eigentlich diese aufgebe auch nicht übernehmen, da sie ihre uraufgaben vernachlässigt.
Die Berliner Kliniken, zu mindestens einige von ihnen, hatte früher eigene Krankenwagen. Diese wurden aber leider aus was für Gründen auch immer abgeschafft.
Warum meine Frage, Vorschlag, Anregung hier nur beleidigten Spott hervorruft, kann ich nicht nachvollziehen.
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