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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 882205 | ||
Datum | 03.03.2023 14:52 MSG-Nr: [ 882205 ] | 631 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B. Also für mich ergibt sich das aus § 1, 3.3. Sorry, aber §1 des RettG NRW zählt den Geltungsbereich auf. Also für wen das RettG NRW angewendet wird. Das hat nichts mit der Zuständigkeit oder Wirkungsbereichen zu tun. Sondern nur wer sich an die weiteren Paragraphen des Gesetzes halten muss. | ||||
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