Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 882214 |
Datum | 04.03.2023 10:19 MSG-Nr: [ 882214 ] | 615 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Rettungsdienst
Geschrieben von Olaf F.Sorry, aber §1 des RettG NRW zählt den Geltungsbereich auf. Also für wen das RettG NRW angewendet wird. Das hat nichts mit der Zuständigkeit oder Wirkungsbereichen zu tun. Sondern nur wer sich an die weiteren Paragraphen des Gesetzes halten muss.
Dann kauf dir mal einen KTW und biete dich den KH zum Transport zwischen den Kliniken (nicht auf dem Gelände) an. Was meinst du, wie schnell du da von den zuständigen Behörden auf dem richtigen Weg gebracht wirst? RD und qual. KT sind nun man Aufgabe der Kreise. Das einzige, was du machen kannst, ist ein Gewerbe anmelden und Liegendtaxi fahren.
Heinrich
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