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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Berufsfeuerwehr
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Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Hilfsorganisation
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaPersonalnot bei der Feuerwehr Hamburg36 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen882313
Datum12.03.2023 01:06      MSG-Nr: [ 882313 ]2100 x gelesen
Infos:
  • 26.11.21 FW-Forum: Hamburg - Zu wenige Beamte und zu wenige Wachen (brisantes Gutachten?)
  • 26.11.21 FW-Forum: Feuerwehr Hamburg sucht Personal

  • Hallo, Olaf!

    Geschrieben von Olaf F. Warum stellt es denn so ein großes Problem da, jemanden eine Nachqualifizierung zu geben?

    Wo hab ich das denn geschrieben? Machen wir doch. RS und vor der Änderung der Laufbahnverordnung in Hessen auch den B3.

    Du schreibst jetzt betreffend der "tausenden FFler, die gerne zur BF gehen würden":
    Einige verfügen nun mal leider nicht über die berufliche Voraussetzung, weil sie kein Handwerk gelernt haben. Anderen fehlt der Führerschein oder andere Voraussetzungen.

    Was unterscheidet sie da jetzt von Bewerbern ohne FF-Hintergrund? Du bist doch laut deiner Visitenkarte "Feuerwehrbeamter a.D.", dann weisst Du doch sicher, dass zur Laufbahnprüfung der Führerschein der Klasse C vorhanden sein muss. Der wird auch während der 18 bis 24 Monate ausgebildet. Aber um den C machen zu können, muss der Führerschein Klasse B vorhanden sein. Soll der jetzt auch noch in die 18-24 Monate gepackt werden?

    Bei welchen Laufbahnverordnungen steht denn noch explizit eine handwerkliche Ausbildung als Voraussetzung drin? Es wird eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf gefordert, auch in Hamburg. In Hessen reicht sogar das Abitur, ohne Ausbildung. Ansonsten ist der Haultschulabschluss die notwendige Mindestschulbildung, plus dann eben noch eine abgeschlossene Ausbildung.

    Geschrieben von Olaf F. Auch ist es z.B. für den Fall Hamburg auch sehr schwer in Hamburg eine bezahlbare Wohnung oder WE-Zimmer zu finden, da die Stadt mit Studenten schon fast überlaufen ist. Es gibt da viele Gründe.

    Auch hier, was unterscheidet den FFler hier vom Bewerber ohne FF-Hintergrund? Wo liegt der Wohnungsmarkt denn im Machtbereich einer BF? Oder sollen sie jetzt Wohnheime bauen?


    Geschrieben von Olaf F. Das Problem ist, dass die meisten BFen B3 und RettSan oder sogar RettASS erwarten. Das eben viele Werkfeuerwehrleute nicht. Leider möchten auch die wenigsten BFen einen Quereinsteiger nachschulen. Dann nehmen die dann doch lieber einen Kollegen von einer anderen BF.

    Erwartet wird das, was für die zu besetzende Stelle notwendig und augeschrieben ist. Welche BF erwartet denn einen B3, wenn eine A7er oder A8er Stelle ausgeschrieben ist? Der RS ist notwendig und wird nachgeschult. Ein BFler bringt den in jedem Fall mit. Ein WFler muss eben akzeptieren, dass er deswegen im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt wird und bei Nichtbestehen des RS gekündigt wird. RettAss wird nicht erwartet, gibts ab Ende des Jahres nicht mehr. Und der NotSan wird dann erwartet, wenn die zu besetzende Stelle eben eine NotSan-Stelle ist. Auch eine HiOrg stellt keinen RS ein, wenn ein NotSan eingestellt werden soll und bildet diesen dann noch drei Jahre aus.

    Wenn ein Kollege einer BF sich mit den benötigten Qualifikationen bewirbt, dann ist es doch klar, dass dieser einen Vorteil gegenüber einem Mitbewerber hat, der diese nicht besitzt. Ob dieser dann aber wirklich überzeugt und eingestellt wird, das ergibt sich aus dem Auswahlverfahren.

    Geschrieben von Olaf F. Es gibt sehr viele die aus den verschiedensten Gründen gerne zu eine anderen BF gehen möchten. Und dabei kommt dann das Problem. Z.B. eine BF schreib 5 Stellen aus und haben 20 Bewerber die alle die Voraussetzungen (B3 und RettASS & FS CE) erfüllen. Selbstverständlich werden dann die 5 besten aus dem Pull genommen. Die die dann schon z.B. NotSan sind oder eine Ausbildung zum Höhenretter oder Rettungstaucher vorweisen können. Bewerber ohne besondere Zusatzausbildung haben dann oft einfach Pech.

    Du bist doch Feuerwehrbeamter a.D., dann ist Dir doch auch die Pflicht zur Bestenauswahl bei Einstellungs- und Auswahlverfahren im Beamtentum bekannt. Es muss also so laufen, wie von Dir beschrieben und kritisiert. Warum sollte man denn jemanden einstellen, der weniger Qualifikationen, die für die einstellende Feuerwehr von nutzen sind, vorweisen kann als ein höherqualifizierter Bewerber, der im Auswahlverfahren gleich gut oder besser abgeschnitten hat? Die BF hat doch einen deutlich höheren Nutzen von diesem Bewerber. Warum hat der andere Bewerber sich denn nicht weitergebildet und dafür gesorgt, dass er auch aus der Masse hervorstechen kann? Das ist doch in der freien Wirtschaft nicht anders, auch nicht bei Werkfeuerwehren...

    Geschrieben von Olaf F.Dazu kommen dann noch andere Gründe wie z.B. Altersgrenze überschritten oder noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet.
    Welche Altersgrenze für fertige BFler? Gibt es keine. Und die Altersgrenze für eine Verbeamtung von fertig ausgebildeten WFlern liegt bei 50 Jahren, so wie es das Bundesbeamtengesetz und die Beamtengesetze der Länder vorsehen. Wo ist da die Schuld der BFen? Ich wüsste nicht, wo eine noch nicht vorhandene Verbeamtung auf Lebenszeit ein Hindernis für eine Einstellung wäre. Den Grund musst Du mir mal erklären. Es macht für die BF, die den versetzungswilligen BFler einstellen möchte, doch überhaupt keinen Unterschied?

    Geschrieben von Olaf F. Die Gründe warum bei einigen BFen stellen unbesetzt bleiben, liegt fast immer bei der entsprechenden BF selbst.

    Sehe ich nicht so und kannst Du mit deinen Beiträgen hier auch nicht stichhaltig argumentieren.

    Gruss, Daniel

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    Geändert von Daniel H. [12.03.23 01:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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     26.11.2021 13:32 Olaf7 F.7, Köln
     26.11.2021 16:10 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     26.11.2021 21:27 Olaf7 F.7, Köln
     19.03.2023 09:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     19.03.2023 17:11 Olaf7 F.7, Köln
     21.03.2023 09:45 Mark7us 7B., Gummersbach
     21.03.2023 22:01 Olaf7 F.7, Köln
     10.03.2023 14:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.03.2023 23:25 Olaf7 F.7, Köln
     11.03.2023 12:09 Mark7us 7B., Gummersbach
     11.03.2023 23:57 Olaf7 F.7, Köln
     12.03.2023 17:16 Mark7us 7B., Gummersbach
     13.03.2023 11:06 Olaf7 F.7, Köln
     13.03.2023 12:39 Mark7us 7B., Gummersbach
     13.03.2023 14:36 Olaf7 F.7, Köln
     13.03.2023 17:24 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     13.03.2023 18:09 Olaf7 F.7, Köln
     13.03.2023 19:14 Mart7in 7D., Dinslaken  
     14.03.2023 10:00 Olaf7 F.7, Köln
     14.03.2023 18:55 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     16.03.2023 11:47 Olaf7 F.7, Köln
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     17.03.2023 16:13 Olaf7 F.7, Köln
     13.03.2023 12:21 Mark7us 7G., Kochel am See
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     12.03.2023 00:16 Olaf7 F.7, Köln
     12.03.2023 01:06 Dani7el 7H., Schriesheim
     12.03.2023 07:50 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     12.03.2023 15:23 Mart7in 7D., Dinslaken
     12.03.2023 17:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     13.03.2023 07:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     13.03.2023 10:40 Olaf7 F.7, Köln
     13.03.2023 12:08 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein  
     13.03.2023 18:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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