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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 883155 | ||
Datum | 08.05.2023 09:52 MSG-Nr: [ 883155 ] | 1955 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Geschrieben von Olaf F. Ich bin schon der deutschen Sprache mächtig. Und auch wenn Du es nicht glaubst. Ich kann lesen. Hier der O-Text: """wir stellten i.d.R. nur Leute frei, die vorher in der Jugendfeuerwehr waren.""" da steht "wir" heißt das jetzt wir die Feuererwehr oder wir das Kreiswehrersatzamt? Wenn es Feuerwehr bedeutet. Die Feuerwehr selbst kann keine FF-Mitglieder vom Wehrdienst freistellen. Das kann nur das Kreiswehrersatzamt. Das FF-Mitglied kann einen Antrag auf Freistellung vom Wehrdienst beim Kreiswehrersatzamt stellen. Vielleicht haben es auch einige Feuerwehren damals für ihre Mitglieder unterstützend getan, aber die Endscheidung hatte das Kreiswehrersatzamt. Deshalb habe ich mit "wir" Feuerwehr eigentlich ausgeschlossen. Wenn es Kreiswehrersatzamt bedeuten sollte. Das Kreiswehrersatzamt machte keinen Unterschied, ob eine JF-Mitgliedschaft vorher vorhanden war oder nicht. Es zählte nur der Status zum Zeitpunkt der Erfassung "Musterung", was in den Jahren vorher war, ist unerheblich gewesen. Deshalb kann es da auch keinen Unterschied gegeben haben, ob man nun in der JF war oder nicht. Deshalb habe ich auch Kreiswehrersatzamt ausgeschlossen. Jetzt zeigst Du mir sicherlich den Fehler in meinen Ausführungen. | ||||
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