Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 883175 |
Datum | 08.05.2023 21:14 MSG-Nr: [ 883175 ] | 1788 x gelesen |
Guten Tag
Geschrieben von Olaf F.
Die Feuerwehr selbst kann keine FF-Mitglieder vom Wehrdienst freistellen. Das kann nur das Kreiswehrersatzamt.
Schon klar und ich habe mich da wohl zu oberflächlich ausgedrückt. Natürlich wurden auch hier die Freigestellten über das Landratsamt/Kreisbrandmeister und Kreiswehrersatzamt vom Wehrdienst freigestellt.
Das Kreiswehrersatzamt machte keinen Unterschied, ob eine JF-Mitgliedschaft vorher vorhanden war oder nicht.
Auch klar, aber zu Zeiten der "Freistelllung zur Verpflichtung im Zivil- oder Katastrophenschutz mitzuwirken", vor der Aussetzung des Wehrdienstes, gab es jährliche Quoten für die Freistellung in allen Zivil- oder Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, die genau festlegten wie viele Männer bundesweit freigestellt werden konnten und auch welche Berufe vorwiegend eingezogen wurden, diese Zahlen wurden zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungsministerium verhandelt und festgelegt, ( bestimmte Berufe wie beispielsweise Fernmeldehandwerker, Kfz-Mechaniker, Krankenpfleger oder Köche hatten meist weniger Chancen freigestellt zu werden ). Wenn dann eine Feuerwehr jährlich nur für z.B. 2-3 Leute einen Antrag stellen konnte, mußte sie durchaus öfters eine Auswahl unter den Interessenten treffen und da zog man gerne junge Männer, die zuvor bei der Jugendfeuerwehr waren und man kannte, vor.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|