News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 883188 | ||
Datum | 09.05.2023 08:01 MSG-Nr: [ 883188 ] | 1785 x gelesen | ||
Geschrieben von Olaf F. Was im Gesetz steht, interessiert Politische Entscheidungsträger oft sehr wenig. Anscheinend haben wir eine sehr unterschiedliche Auffassung von unserem Staat. Geschrieben von Olaf F. Gerichte können nur nach Gesetz und Verordnungen entscheiden. Wenn das aber ausgeschlossen ist, weil keine dritter Ansprüche stellen kann, dann ist auch das Gericht machtlos. Nur weil ein Betroffener nicht klagen kann, heißt das ja nicht das niemand klagen kann. Du konntest als Feuerwehrbeamter auch nicht gegen einen Kameraden klagen, nur weil du glaubst er hat dich in einen Unfall verwickelt. Geschrieben von Olaf F. Nur das Hamburg heute keine Leistungsgerechte Feuerwehr hat. Ebenso wie Bremen, Berlin, Magdeburg, Halle und so weiter. Möglicherweise ist das die Sicht der dort Beschäftigten, aber ist es auch die der Bevölkerung? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|