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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 883189 | ||
Datum | 09.05.2023 08:02 MSG-Nr: [ 883189 ] | 1748 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Was im Gesetz steht, interessiert Politische Entscheidungsträger oft sehr wenig. Anders wird ein Schuh draus. Politiker sind auch je nach Verwaltungsebene dafür da, die Änderung/Anpassung von Gesetzen anzugehen. Auch Gesetze sind nicht für immer und ewig in Stein gemeißelt. Geschrieben von Olaf F. Gerichte können nur nach Gesetz und Verordnungen entscheiden. Wenn das aber ausgeschlossen ist, weil keine dritter Ansprüche stellen kann, dann ist auch das Gericht machtlos. Dass Dritte keine Ansprüche ableiten können, steht nicht im Gesetz sondern in einer Verordnung. Das zielt vermutlich (ich bin kein Jurist) eher auf zivilrechtliche Forderungen ab. Die Aufsichtsbehörden der Kommunen schauen aber schon, dass die Gemeinden ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Mir ist jetzt auch keine Gemeinde bekannt, die aus Sparsamkeitsgründen ihre Feuerwehr komplett zugemacht hat. Geschrieben von Olaf F. Nur das Hamburg heute keine Leistungsgerechte Feuerwehr hat. Ebenso wie Bremen, Berlin, Magdeburg, Halle und so weiter. Aha. Und das beurteilst du. Andere sind da evtl. anderer Meinung. Gruß, Michael | ||||
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