Hallo,
ein Blick in die aktuelle FeV kann hier helfen. Es gibt bereits Möglichkeiten, Fahrzeuge über 3.500kg bis 4.250kg mit Klasse B zu führen. Siehe §6 Abs. 3b.
Desweiteren gibt es die Möglichkeit, seitens der Länder den bundesweit gültigen FW-Führerschein zu nutzen. Auch der ist in der FeV verankert, hier im §6c.
Wozu sollte man hier eine weitere Ausnahme einführen, die eigentlich schon existiert? Wenn ein Bundesland den FW-FS schon nicht einführen will, für den man ja noch zusätzliche Ausbildung und Prüfung benötigt, warum sollte man dann eine Ausnahme ohne jegliche weiteren Forderungen einführen? Die Gewichtsprobleme haben z.B. auch Wohnmobile oder Kleintransporter, unabhängig von der Antriebsart. Dann wäre die korrekte Forderung, generell die 3,5t durch 4,25t oder was auch immer zu ersetzen. Da sehen aber dann vermutlich wieder manche, wie beim FW-Führerschein, den "Untergang des Abendlandes".
Du solltest dann lieber über deinen Wehrführer drauf hinwirken, dass er sich bei seinem Bundesland dafür einsetzt, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen --> Feuerwehrführerschein!
Gruß,
Michael
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