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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Führerscheinrichtlinie mit B-Führerschein bis 4,25to aber nur für E-Fahrzeuge | 14 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 B.8, Rietberg / NRW | 883213 | ||
Datum | 10.05.2023 13:16 MSG-Nr: [ 883213 ] | 1160 x gelesen | ||
Hallo Michael, vielen dank für deine sehr informative Antwort. Ich habe mir die genannten Stellen angesehen. In §6 Abs. 3b ist ja genau der Punkt mit den alternativen Antrieben bereits verankert. Somit für uns für ein klassisch angetriebenes Fahrzeug irrelevant. Den Punkt mit dem Feuerwehrführerschein finde ich gut, und werde ich meinem Wehrführer nachliefern. Vielen Dank. | ||||
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