Moin,
es stehen viele gute Dinge drin. Was der Gliederungserlass nicht lösen kann oder will, sind insbesondere die Fragen a) Finanzierung und Unterhalt (gerade die hohe Anforderungen an Fahrzeuge machen diese sehr teuer) und b) Mindestaufstellung (jeder LK, jede Stadt kann weiterhin selbst entscheiden, was wie oder auch gerade nicht aufgestellt wird).
Auch die Vorgabe "Ebenso sind Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes nicht in Einheiten des Rettungsdienstes
einzuplanen." hatte für Nachfragen im Beteiligungsverfahren gesorgt. Es dürfte teilweise schon so sein, dass bislang örtlich auch einzelne Fahrzeuge des KatS für den MANV-Fall vorgeplant sind (etwa GW-San). Hierzu gibt es "interessante" Hinweise vom Ministerium unter
https://www.mi.niedersachsen.de/download/195189/FAQ_Fragen_und_Antworten_zum_Entwurf_der_Neufassung.pdf
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