Glückauf!
Zu dem Thema habe ich mich schriftlich an das Ministerium in Bonn gewandt. Dazu gab es heute ein Telefongespräch, das auch schriftlich per E-Mail bestätigt wurde. Ich wurde auf den § 13 Abs. 2 BinSchPersV verwiesen. Damit darf ich als Dienstherr amtliche Berechtigungsscheine für meine Feuerwehrleute ausstellen. Dazu lasse ich jetzt eine Gefährdungsbeurteilung für das Führen von Mehrzweckbooten der Feuerwehr erstellen. Wenn diese vorliegt und zum Ergebnis führt, dass der amtliche Sportbootführerschein Binnen ausreichend ist, werde ich amtliche Berechtigungsscheine erstellen. Anforderungen an die Scheine, z. B. an Form und Güte, gibt es nicht. Meine Ansprechpartnerin im Ministerium empfahl mir eine sorgfältige schriftliche Dokumentation.
Verweise zu anderen Vorschriften gab und gibt es nicht.
Damit dürfte das Thema Kleinschifferzeugnisse für die Feuerwehren erledigt sein, wenn der Dienstherr seinen Rechten und Pflichten nachkommt.
Beste Wünsche aus Ostfriesland
Bernd Lenz
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |