Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge |
Autor | Eike8 M.8, Damsdorf / Schleswig-Holstein | 883268 |
Datum | 12.05.2023 10:12 MSG-Nr: [ 883268 ] | 1143 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Gerhard B.... mir ist kein Träger ds Brandschutzes (i.d.R. Gemeinde) bekannt, der seine Feuerwehr aufgelöst hat
Ich kenne zumindest 2 Beispiele in denen politisch selbstständige Gemeinden keine eigenen Feuerwehren Unterhalten.
Zur Einordnung: Wir sind in Schleswig Holstein, wo die durchschnittliche größe einer Politisch Selbstständigen Gemeinde bei ca. 2700 Einwohner liegt. Einen teil der Rolle die in anderen Bundesländern Verbandsgemeinden oder Samtgemeinden einnehmen, übenehmen in SH die "Ämter". Die Gemeinden sind aber wie gesagt Politisch selbstständig und müssen ihre kommunalen Pflichtaufgaben prinzipiell erstmal selber erfüllen. Nach $5 (1) Satz 10 der Amtsordnung könnte die Kommunale Pflichtaufgabe "Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr" an die Ämter übertragen, mir ist aber kein Fall bekannt, wo das tatsächlich so gehandhabt wird, das das Amt Träger des Brandschutzes ist.
Was es aber vielfach gibt, sind bspw.
1) öffentlich-rechtlichen Verträge die regeln, das die Pflichtaufgabe Feuerwehr von einer anderen Selbstständigen Gemeidne Mitübernommen werden. Beispiel Feuerwehr Struvenhütten (980 Einwohner) die den Brandschutz in der Gemeinde Hüttblek ( 374 EW ) verantwortet. Aus der Feuerwehr Hüttblek wurde die LG Hüttblek innerhalb der FF Struvenhütten, obwohl beide Gemeinden politisch selbstständig sidn.
2) Bildung von Zweckverbänden durch öffentlich-rechtlichen Vertrag in denen mehrere Selbstständige Gemeinden den Brandschutz gemeinschaftlich sicherstellen. Bspw Zweckverband Bühnsdorf(365EW)-Bahrenhof(204EW)-Dreggers(46EW)
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