Sie durfte von einer unentgeltlichen Hilfeleistung ausgehen, da sie die Feuerwehr weder selbst angefordert hatte ihren Reifen zu wechseln, noch von der Feuerwehr vor Ort auf eine Gebührenpflicht hingewiesen wurde. Da wird im Volltext interessant, inwiefern der Hinweis auf die Gebührenpflicht für die spätere Forderung relevant sein soll. So einfach, wie es da steht, wäre ja die Gebühren bzw. Kostenersatzpflicht für 90% der Einsätze hinfällig.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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