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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | DLAK 23/12: Nennausladung 12 Meter, woher stammt dieser Wert? | 7 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Nürtingen / Baden-Württemberg | 883391 | ||
Datum | 22.05.2023 16:49 MSG-Nr: [ 883391 ] | 691 x gelesen | ||
Hallo, ich habe so zwei Dinge im Kopf (ohne Quelle): - 9 m aus den baurechtlichen Vorgaben (MRFlFw) zzgl. Reserve (parkende Autos, Bäume, schlechter Tag,...) von 3 m = 12 m - früher (60/70er?) hat die DL-Abstütz-Technik nur eine Freistandsgrenze von 12,x m hergegeben Laut Unger et al.: "Hubrettungsfahrzeuge" resultiert das aus den baurechtlichen Vorgaben (MRFlFw) bei der Frontalanleiterung: 1 m Abstand zum Gebäude + 11 m Länge der Aufstellfläche. Wobei sich mir diese Argumentation/Rechnung nicht ganzt erschließt.... In dem Zusammenhang lesenswert: Dietrich: Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge Grüße, Andreas - Meine Meinung. Ausschließlich. - | ||||
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