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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Autofahrerin muss Feuerwehr für Hilfe bei Reifenwechsel nicht bezahlen | 17 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 883392 | ||
Datum | 22.05.2023 16:52 MSG-Nr: [ 883392 ] | 774 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Martin D. Wenn mein Mitarbeiter die Baustelle für einen umgestürzten Baum verlässt (Wir reden jetzt nicht vom Sturm Trude) verlässt, hätten wir vermutlich in der Folge eh ein Gespräche....... anderes Thema. Na ja, steng genommen geht es dich als Arbeitgeber (zumindest wenn Du in Hessen wärest) erst mal gar nichts an, aus welchem Einsatzgrund der Feuerwehrangehörge den Arbeitsplatz verlässt (wenn die Feuerwehr klug ist, bescheinigt sie auch nur den Einsatz ohne nähere Angabe). Zumindest für Hessen unterscheidet das Gesetz nicht zwischen "wichtigen" und "weniger wichtigen" Einsätzen. Der Freistellungsanspruch gilt grundsätzlich, neben Einsätzen auch für Übungen ... Dass die Realität etwas anders aussieht, ist mir nach 26 Jahren in Leitungsfunktion natürlich auch klar (auch ich renne nicht zu einem Einsatz, wenn ich demnächst zum Flughafen für eine Dienstreise muss). ... aber formal wärest Du im Unrecht. Gruß Gerhard | ||||
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