Hallo,
Geschrieben von thomas g.Hat er das Zeug im Internet als ausgemustert gekennzeichnet? Theoretisch dürfte der Feuerwehr ja kein Schaden entstanden sein?
Das interssiert nicht. Es geht im Prinzip nur darum:
Es wurde ausgesondertes Material privat veräußert. Es ist egal, ob das Zeug ausgesondert im Müll/Schrott lag oder aus dem laufenden Bestand kam, auch ob die Stadt das verwertet hätten können oder nicht. Wenn er nicht die Erlaubnis hatte, dieses Material zur privaten Weiterverwertung, weil ausgesondert, mitzunehmen, ist es Diebstahl. Auch wenn's aus dem Mülleimer mitgenommen wurde. Anscheinend lag diese Erlaubnis ja nicht vor.
Gruß,
Michael
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