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Vorbeugender Brandschutz
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Vorbeugender Brandschutz
RubrikTaktik zurück
ThemaAbkühl-Becken für Elektro-LKW ?    # 48 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)883888
Datum27.06.2023 22:26      MSG-Nr: [ 883888 ]1331 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.Ich erwarte, dass man die Bevölkerung grundsätzlich informiert und damit Risiken für alle vermeidet
Ja aber das wird doch vielfältigst schon gemacht! Der Gesetzgeber informiert, der Hersteller informiert, Fachverbände informieren, Fachleute informieren, ... Was denn noch? Zwangsinformation mit Teilnahmenachweis? Aufs Hirn naufnageln?
Was ist denn, wenn sich "die Bevölkerung" nicht für die Information interessiert? (weil sie ja eh schon alles weiß! Oder sich ums Leben einfach nix scheißt) Oder die Informationsfülle nicht nutzt/nicht verarbeiten kann? Oder sich nur einseitig informiert? Oder die Bevölkerung Angst hat, durch Teile der Information verunsichert zu werden?
Die schadenserleidende Bevölkerung wird immer jammern, dass man ihr ja nicht gesagt hat, dass manches gefährlich ist. Egal, was man vorher zur Verfügung gestellt hat.
Aber: Unwissenheit schützt nicht vor Schaden.


Geschrieben von Ulrich C.Der Mieter eines Objektes in so einem Gebäude, weiß i.d.R. weder, womit genau geheizt wird, noch wie der Brandschutz (egal ob Heizung oder eSpeicher) aussieht.
Na das ist ja amüsant. Denn sie wissen nicht, was sie tun!
Die wurden doch grundsätzlich informiert! Es gibt Bauvorlagen (Brandschutznachweis), Planunterlagen, usw....
Wie deppert muss man denn sein, wenn man ein Haus baut/kauft/mietet, ohne sich (vorher) den Brandschutznachweis (ggf. i.V.m. den Genehmigungsbescheiden) als "die brandschutztechnische Bedienungsanleitung" geben zu lassen, bzw. ohne diese durchzulesen? Woher weiß man denn dann z.B., welches Fenster als anleiterbare Stelle für den zweiten Rettungsweg vorgesehen ist? Oder ob es Abweichungen vom Baurechtsstandard gibt?

Wieder ein Vergleich, mal schauen ob der läuft statt hinkt:
Wenn Staatsbürgende ein neues mobiles Endgerät beschaffen, dann nehmen sie - egal ob was apfeliges oder an Droid - viel Zeit und Mühe auf sich, sich im Fachhandel, bei Testportalen, Freunden, Fachleuten und anderen "Spezialisten" nach allen Möglichkeiten, Vor- und Nachteilen zu erkundigen.
Hat man sich nach längerer Zeit für einen Erwerb entschieden, dann arbeitet man sich - sofern nicht grundsätzlich bekannt - in das neue Gerät ein, schaut Tutorials, lässt sichs vom "Spezialisten" einrichten, usw. Gleiches gilt für den fahrbaren Untersatz, um den der gleiche Zinnober gemacht wird.
Aber: Ein Haus gekauft / eine Wohnung gemietet wird leider ganz oft nach kurzer Preisanfrage mit 3 Seiten 08/15 Standardvertrag ausm Schreibwarenhandel. Oder noch schlimmer: Ein Haus "gebaut" mit einer Pauschalunterschrift aufm Vertrag vom windigen Bauträger. Den ganzen lästigen Papierkram erledigt ja der "Fachmann" und man verlässt sich da vollstens drauf.
In der Regel kommen dann diese unbedarften, gutgläubigen "Helden des Daseins" nachmittags oder spät nachts im Jammer-TV, Rubrik "wir haben uns für 50.000 Öcken und 3 Seiten Papier ein Traumhaus ans Knie nageln lassen, und stellen im Nachhinein fest, dass es eine Bruchbude ist". --> Pech gehabt! (Bzw. ich hab Glück gehabt, mit sowas verdien ich ja schließlich auch Geld :-D )



Geschrieben von Ulrich C.Du findest das gut, wenn da jeder machen kann was er will...?
Es kann eben nicht jeder ALLES machen, was er will, weil es genügend Regelungen gibt. Und diese Regelungen bieten eben einen gewissen Freiraum, in dem ich MANCHES machen kann, was ich will. Wenn ich mich aber nicht dafür interessiere, welche Regeln ich einhalten muss, oder wenn ich mich nicht dafür interessiere, ob diese Regeln meinen Anspruch auf ultimative Sicherheit widerspiegeln, wenn mich die "Betriebsanleitung des Gebäudes" nicht interesseiert, dann hab ich einfach Pech gehabt, wenn mir die Bude unterm Hintern wegbrennt. Oder wenn ich für einen Schaden belangt werde, den ich einem anderen zugefügt habe.

Geschrieben von Ulrich C.Ich habe keine große Ahnung vom VB, aber
- der Heizraum meiner Eltern mit Öltankraum ist brandschutztechnisch getrennt, T30, seit Ende der 1960er, Bayern.. stimmt da was dran nicht, meckert der Schornsteinfeger,


In den Feuerungsverordnungen gab es schon seit jeher bestimmte Öllagermengen und Heizleistungen, die ohne Brandschutzanforderungen umsetzbar waren, dazu hat sich ja auch mein hochgeschätzter Kollege schon geäußert. Allerdings wird der Begriff "Heizraum" auch schon seit Bauordnungsgedenken inflationär und umgangssprachlich verwendet, sogar unter den Fachleuten der schwarzen Zunft.
Interessant wäre: Hatten Deine Eltern schon immer Zentralheizung? Mit welcher Leistung? Oder nur eine zentrale Ölversorgung mit Einzelöfen? Mit welcher Lagermenge? War ein Heizraum jemals erforderlich? Welche baulich-brandschutztechnischen Anforderungen werden denn konkret gestellt an Wände, Decken und Türen? Ist die heute betriebene Feuerstätte immer noch die gleiche aus den 60er Jahren? Oder wurde die erneuert? Entspricht die T30 nach wie vor dem damaligen Verwendbarkeitsnachweis? (oder war es eher eine fh-Tür nach DIN 18081?) Habt ihr die auch schön regelmäßig gewartet? Brav das Federband nachgestellt? Oder etwa wie 1000e andere auch nach dem 20. Öffnen den Selbstschließer deaktiviert? Schlägt die Tür nach außen auf und geht sie ins Freie oder führt sie direkt auf einen Rettungsweg ? (oder nicht-gesetzeskonform in die Waschküche?) Wird der Heizraum ordnungsgemäß nur zur Aufstellung der Feuerstätte genutzt? (oder auch als Abstellraum?)

Geschrieben von Ulrich C.Ich habe keine große Ahnung vom VB, aber
- ich baue gerade ein Haus, Pelletheizung, da verlangt das schon der Lieferant der Heizung.


Gibt der Lieferant "bauliche Anforderungen" vor? Oder nennt er den Raum, in welchen die Feuerstätte rein soll, nur pauschal und ohne weitere Definition "Heizraum"?
Und woher weiß man dann, wie ein "Heizraum" auszuführen ist? Entsprechend den bauordnungsrechtlichen Anforderungen mit feuerwiderstandsfähigen Wänden, Decken, Türen und Abschottungen? Oder gibt die Feuerwiderstandsklasse der einzelnen Bauteile und Bauarten auch der Heizungslieferant vor?
Manche Einbauanleitungen verwenden auch wechselweise die Begriffe Aufstellraum und Heizraum. Was muss man denn in so einem Fall ausführen? Halb und Halb?

I.d.R. wird in den Einbauanleitungen der Feuerstätten auf die bauordnungsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes verwiesen, da steht dann z.B. Der Aufstellraum des Pelletkessels wird in dieser Anleitung auch als Heizraum bezeichnet. Zur geforderten Ausführung beachten Sie die länderspezifischen Vorschriften. oder Die brandschutztechnischen Vorschriften der jeweiligen Länder müssen eingehalten werden. ... Halten Sie die Bestimmungen der Landesbauordnung über Feuerstätten ein. Dummerweise gibt es aber auch Feuerstättenlieferanten, die in Ihrer Anleitung den Begriff "Heizraum" nur einmal nennen um zu beschreiben, wie die Feuerstätte mit einem Sackkarren in den "Heizraum" transportiert und dort befestigt wird.

Ich gehe davon aus, dass Dich Dein Entwurfsverfasser oder der Fachplaner schon mal grundsätzlich informiert hat und aufgrund der Feuerstättenleistung im Brandschutznachweis die Mindestanforderung vorgibt.
Vorausgesetzt, Du hast ihn damit beauftragt. (das machen nämlich viele Bauherren nicht, weil sie zwar für das Vorhandensein bautechnischer Nachweise verantwortlich wären, der Entwurfsverfasser aber vorher sagt, das brauchst nicht/kannst Dir sparen, wird ja eh nicht geprüft. Aber: es gibt doch ein Gesetz, dass Du einen Brandschutznachweis haben musst!)
Kleiner Tipp: Du solltest als "Heizungskäufer" und Veranlasser der höheren, über die üblichen Mindestanforderungen hinausgehenden Anforderungen unbedingt rechtzeitig Entwurfsverfasser und Tragwerksplaner informieren, dass aufgrund der Vorgabe des Heizungshersteller deutlich erhöhte Brandschutzanforderungen vorzusehen sind. Das Tragwerk der Decke muss vermutlich angepasst werden, Aussteifungen innerhalb des Tragwerks, das ansonsten vermutlich keinen Feuerwiderstand hat, müssen eingeplant werden, Abschottungen sind vorzusehen, Bauteilanforderungen für den Feuerschutzabschluss sind zu berücksichtigen, ... usw.

Da muss man sich nicht wundern, dass der Brandschutz oft als Kostentreiber hingestellt wird, wenn man was kauft, wozu der Hersteller vermeintlich mit dem umgangssprachlich verwendeten undefinierten Begriff "Heizraum" plötzlich Zusatzanforderungen über die baurechtlichen Mindestanforderungen hinaus erwirkt und keiner der "Am Bau Beteiligten" den Sinn und das Schutzziel und die Art der Ausführung hinterfragt.

Kleine Bitte dazu: Kannst Du mir mal den Heizungstyp nennen oder die Einbauanleitung des Heizungsherstellers zusenden? Das wäre ein interessantes Beispiel, das ich gerne mit meinen Haustechnikstudenten im nächsten Semester in der Brandschutzvorlesung bearbeiten würde. Da kann man einen Bauherrn nachträglich so richtig in die Bredouille bringen, wenn der nach Baurecht gebaut hat und ich verkauf ihm eine Feuerstätte, die ihm dann eine kostspielige Ertüchtigung beschert. (s.o., die Bevölkerung grundsätzlich informieren und damit Risiken für alle vermeiden!)

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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