Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | Nazi-Symbol auf historischen Feuerwehrfahrzeugen #
| 32 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 884115 |
Datum | 17.07.2023 10:36 MSG-Nr: [ 884115 ] | 2761 x gelesen |
Infos: | 17.07.23 Freunde der alten Feuerwehr Mühldorf e.V.
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Strafgesetzbuch
Der § 86a StGB verweist aber auf § 86 Abs. 4 und 5 und § 86 Abs. 4 lautet:
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Die Darstellung eines originalgetreuen historischen Fahrzeugs kann unter vielerlei Zwecke gefasst werden, und wenn nur als Mahnmal, dass eine derartige Einbindung der Feuerwehren nie wieder geschehen darf.
Ich bezweifle daher, dass ein strafrechtliches Problem geben wird, es ist eher ein moralisches Problem.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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| 17.07.2023 01:00 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 17.07.2023 07:34 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) |
| 17.07.2023 10:36 |
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Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.  | |