Hallo zusammen,
Geschrieben von Stefan H.Auch da gibt es selbst in NRW Sonderlösungen (früher Velbert, jetzt Bad Oeynhausen), bei denen dem Feuerwehrchef eine Leitungskraft mit FF-Qualifikation überstellt ist.
Velbert und Oeynhausen sind beides Hauptamtliche Wachen, keine BF.
Im BHKG NRW ist ganz klar in §11 Abs. 4 geregelt, dass ---Zitat aus BHKG--- Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird von der Leiterin oder dem Leiter
der Berufsfeuerwehr geführt.
Also in NRW ganz klar geregelt, Sonderlösungen sind mir keine bekannt. BHKG §2 Abs. 2 lässt es explizit zu, dass der Leiter der Hauptamtlichen Wache "nur" Stv. Leiter der Gesamtwehr sein kann.
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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