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Brandschutzbedarfsplan
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZu viele Mängel: Neuer Brandschutz-Bedarfsplan der Samtgemeinde Aue fällt durch8 Beiträge
AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 885677
Datum07.11.2023 12:28      MSG-Nr: [ 885677 ]1337 x gelesen

Hallo Volker,

kommt immer darauf an, was man unter "besser" versteht ;-)

Wenn ich an die Fortschreibung unseres BSBP denke, dann versteh´ ich erstmal die Aufregung nicht. Bei uns wurde der dem BSBP zugrundeliegende Projektbericht so ca. 10mal überarbeitet. Jedes Mal gab´s nen komplett überarbeiteten Entwurf für die Beteiligten. Und das obwohl dieselbe Firma sechs Jahre vorher schon den allersten Plan für die Kommune machte. Da war von Falschdaten, Schreibfehlern, falschen Prämissen und fehlerhaften copy-and-paste einfach alles dabei. Und der Entwurf, den ich in die Finger bekam trug die Nr. 8 oder 9...

Und trotz aller Diskussion zwischen Kommandantur, Kommune und Beratungsbüro könnte man das Ergebnis in einigen Bereichen als naja "ernüchternd" bezeichnen: nicht alles was die Feuerwehr und auch die Kommune als "notwendig" erachten, ist es anscheinend rechtlich auch. Selbst der Verweis auf bspw fehlende Kreisvorhaltung oder -beschaffung rechtfertigte lt. Planer nicht die Beschaffung von Einsatzmaterial. Rechtlich wirklich notwendig sähe unsere Wehr und auch der Brandschutz in unserer Kommune anders aus - und zwar viel schmaler:

ZB wäre der Verkehrsicherungsanhänger lt BSBP für die Kommune erstmal "nicht notwendig" - die Frage der Zweckdienlichkeit stellt sich dabei nicht. Das Material für den uns übertragenen Autobahnabschnitt wäre vom Landkreis zur Verfügung zu stellen. Der Kreis beschafft dahingehend aber nix, er bezuschußt höchstens...
Durch die neuerrichtete, notwendige Wache im Industriegebiet mit einer komplett neuen Personalstruktur könnte man lt. Plan eine Ortswehr eigentlich dicht machen. Das ist aber so nicht gewollt, da "die Feuerwehr im Dorf bleiben soll" (Stichwort Identifikation und Motivation)...

Viele dieser Dinge sind nun unter dem Überbegriff "Vorhaltung im Ermessen der Kommune" zusammengefasst worden. Oder aber "Vorhaltung nach Konzept üö-Bedarf" oder "Ausfallreserve für..." usw. Fahrzeuge, Einsatzmittel und ganze Standorte stehen da jetzt drunter. Es ist rechtlich teilw nicht notwendig diese Dinge vorzuhalten aber von Feuerwehr, Verwaltung und Gemeinderat so gewollt und in gewisser Weise auch zweckdienlich.
Das Beratungsbüro hat nur die, seiner Meinung nach, für unsere Kommune rechtlich notwendige Minimalaustattung definiert. Wenn der Gemeinderat sagt "...is ma wurscht - mir packen da was drauf, weil mir des so wollen..." ist das seine Gestaltungskompetenz. Das muß man aber möglicherweise vorher mal ein wenig erklären.
Des is hart erstmal vorgehalten zu bekommen "eigentlich brauchst´ des Geraffel net", war aber kein Grund da nen mords tam-tam zu veranstalten. Ne offene Diskussion und gute Argumentation is da wesentlich zielführender und das Ergebnis ehrlicher.

Und ich befürchte, bei der nächsten Überarbeitung in 2-3 Jahren wird´s wieder zehn Projektentwürfe brauchen :-)

Grüße
Nils

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