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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Kein TÜV wg. neongelbe Signalfarbe haben oder durchbrochene Reflexstreifen? | 32 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 885981 | ||
Datum | 04.12.2023 08:11 MSG-Nr: [ 885981 ] | 2852 x gelesen | ||
Es gibt einen Erlass vom 17.02.2023 der den Umgang mit Sondergenehmigungen für die Leuchtfarben an Einsatzfahrzeugen regelt. Toll. Gut. Was steht da drin? Volltext Nach 5.2. dürfen an BOS Fahrzeuge auch mehr Leuchtfarben ran, als nur an die Konturen wenn die besagte Ausnahmegenehmigung vorliegt. Jetzt wäre es interessant zu wissen, was die Sache in Konstanz mit dem Erlass zu tun hat. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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